Für den Nachmittag bestehen drei Möglichkeiten:
Sie melden Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung an und für bestimmte AG-Angebote
Sie melden Ihr Kind nur für die Nachmittagsbetreuung an, aber nicht zu einer AG, die am betreffenden Tag stattfindet
Sie melden Ihr Kind nur zur AG an, dann nimmt es weder vorher noch nachher an der Betreuung teil und auch nicht am Mittagessen. Es geht nach Hause und kommt zur AG wieder in die Schule. Danach geht es wieder heim.
Die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung ist tageweise buchbar und freiwillig. Eine Anmeldung für Mittwoch und/oder Donnerstag ist kostenpflichtig, Montag, Dienstag und Freitag sind kostenlos. Nach Anmeldung besteht allerdings Teilnahmepflicht. Eine Abmeldung oder eine Änderung ist nur zum nächsten Schulhalbjahr möglich und muss 6 Wochen vorher erfolgen. Nach Absprache kann in Ausnahmefällen (z.B. Umzug) eine Abmeldung auch im laufenden Halbjahr geschehen.
Für das jeweils kommende Schuljahr muss die Anmeldung bis spätestens 16. Juni bei uns eingegangen sein. Künftige Erstklässler können sich bis zum 30. Juni anmelden.
Hier geht`s zu den passenden Formularen!
Hier noch einmal die Rahmenbedingungen/Regeln und der dazugehörige Elternbrief:
Eine Anmeldung zur Betreuung beinhaltet nicht die Teilnahme an einer AG. Diese Anmeldung muss später separat erfolgen. Die Anmeldung zu einer AG ist ebenfalls verbindlich. Der Zeitraum der Teilnahme (Halbjahr oder ganzes Schuljahr) ist in der AG-Beschreibung zu finden.
Von der Catering-Abteilung des Kreiskrankenhauses in Erbach wird ein Mittagessen geliefert und vom Betreuungspersonal in der neuen Küche der Schule frisch endzubereitet.
Das Essen kostet 4,50 €. Wir müssen jede Mahlzeit berechnen, die nicht bis 7.30 Uhr am gleichen Tag telefonisch von Ihnen unter der Nummer 06165/387297 abbestellt wurde (z.B. wegen Krankheit des Kindes). Sagen Sie bitte nicht nur den vollständigen Namen und die Klasse dazu, sondern auch den Schulstandort.
Die Kosten für das Essen werden von der Gemeinde jeweils zum Monatsende im Lastschriftverfahren eingezogen. Das Formular zur Einzugsermächtigung finden Sie unten im Servicebereich zum download. Sollten Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten bestehen, teilen Sie uns dies bitte auch schriftlich mit.