Ohne die tolle Unterstützung unserer Eltern wären unsere Schulen nur halb so gut! Wir sind für jede Art von Mithilfe, Gestaltung des Schullebens und dem Einbringen von tollen neuen Ideen dankbar.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns sehr wichtig. Wir wollen Sie nicht nur beraten und über die schulischen Leistungen Ihrer Kinder informieren, sondern sehr gerne auch ins Schulleben mit einbeziehen.
Unterstützung durch die Elternschaft findet nicht nur in Form von organisierten Gremien statt. Auch, wer nicht dem Elternbeirat angehört, kann sich in der Schule engagieren und am Schulleben seiner Kinder teilhaben. Viele Eltern tun das durch Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen, backen Kuchen, spenden Kaffee oder absolvieren Dienste. Beim jährlichen Adventsbasteln oder den Bundesjugendspielen sind wir immer wieder auf die Mithilfe von Eltern angewiesen. Auch über Eltern, die ihre Erfahrung in bestimmten Berufen oder Hobbies in den Unterricht einbringen, freuen wir uns sehr.
Auch die gewählten Elternbeiräte freuen sich bei ihren Aktionen über Ihre Mithilfe. Zuletzt entstand unter der Federführung des Elternbeirates z.B. die Aktion "Sicherer Schulweg" (s.Startseite), aus der heraus sich ein Team von Eltern als Schülerlotsen bildete.
Hätten Sie Lust, alleine oder mit anderen zusammen, eine wöchentliche AG oder ein kurzes Projekt im Ganztagsbereich anzubieten? Kommen Sie gerne auf uns zu und wir entwickeln Ihre Ideen gemeinsam weiter!
Für all Ihre Mithilfe und Beteiligung an dieser Stelle vielen Dank!
Der Schulelternbeirat wird jedes Jahr neu gewählt.
Im Schuljahr 2022/23 wurde der gemeinsame Elternbeirat (mit erweitertem Vorstand) für beide Standorte wie folgt gewählt:
1. Vorsitzende: Inken Kühnemann (Lützelbach)
Stellvertreter: Simon Schüren (Seckmauern)
dem erweiterten Vorstand gehören außerdem an:
Kathrin Klotz
Jasmin Vurandemir
Manuel Knospe
Kontakt: elternbeirat@grundschule-seckmauern.de
Die Schulkonferenz wird alle 2 Jahre im November neu gewählt. Sie berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für 2 Jahre gewählt. Den Vorsitz hat die Schulleitung.